Am 9.3.2016 hat das LG Düsseldorf (Urt. v. 9.3.2016, 12 O 151/15) entschieden, dass der Facebook Like-Button nicht mehr einfach so auf Websites eingebaut werden darf.
Der Grund ist, dass mittels des Like-Buttons Daten Ihrer Webseiten-Besucher direkt an Facebook übertragen werden, selbst dann, wenn die Besucher selber nicht bei Facebook sind.
Ausdrücklich offen gelassen hat das Landgericht die Verwendung der sogenannten 2-Klick-Lösung („2 Klicks für mehr Sicherheit“), bei der der Like-Button vom Webseiten-Besucher aktiviert werden muss, sowie die Lösung mit dem Shariff-Button. Die Umsetzung der Shariff-Variante im Frontend können Sie sich beispielhaft auf unserer Webseite im Footer anschauen: www.clever-zoeger.de
Gerne helfen wir Ihnen mit der Änderung Ihres Facebook-Buttons weiter.
Rufen Sie uns an (02175-1692666 oder 08131-9999663) oder mailen Sie uns unter support@clever-zoeger.de
Für weitere Infos:
Der Showbetreiber-Blog hat das Urteil und die Folgen ausführlich in folgendem Artikel beschrieben:
Schluss mit lustig: Like-Button nicht mehr ohne Weiteres einsetzbar