AGB

Geschäftsführung:

Christiane Clever, Thomas Zöger

Büroadressen:

Moltkestr. 25
42799 Leichlingen
Tel.: +49 2175 1692 666

Am Roggenfeld 46
86156 Augsburg
Tel.: +49 821 4982 6688

Sitz der Gesellschaft:

clever+zöger gmbh
Am Roggenfeld 46
86156 Augsburg
Tel.: +49 821 4982 6688

E-Mail: info@clever-zoeger.de
Web: www.clever-zoeger.de
HRB 34332 Augsburg
USt-IdNr.: DE258606553

 

Bürozeiten:

Montag bis Freitag
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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1. Geltungsbereich

1.1    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) der clever+zöger gmbh (im folgenden „clever+zöger“) gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Leistungen von clever+zöger ausschließlich, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von clever+zöger ergibt.

1.2    Entgegenstehende oder von den AGB von clever+zöger abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, clever+zöger stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von clever+zöger gelten auch dann, wenn clever+zöger in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.3    Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.    Allgemeine Bestimmungen

2.1    Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

2.2    Die Parteien nennen Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten, unter Angabe der üblichen Kontaktdaten (Telefon einschließlich Mobilnummer, Faxnummer, E-Mail). Der Ansprechpartner des Kunden ist insoweit Empfangsbote des Kunden.

2.3    Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

2.4    Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

3.    Vertragsschluss

3.1    Angebote von clever+zöger sind freibleibend.

3.2    Art, Umfang der Leistungen ergeben sich in der Regel aus der Leistungsbeschreibung gemäß der Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform, in Ermangelung einer solchen aus dem Angebot von clever+zöger in Schrift- oder Textform.

4.    Leistungserbringung

4.1    Termine zur Leistungserbringung sind nur verbindlich, wenn sie von clever+zöger verbindlich schriftlich zugesagt wurden.

4.2    clever-zöger ist berechtigt, die Leistungen durch qualifizierte Dritte zu erbringen.

5.    Leistungsänderungen

5.1    Will der Kunde den vertraglich vereinbarten Umfang der von clever+zöger zu erbringenden Leistungen ändern, so hat er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber zu clever+zöger äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die kurzfristig geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann clever+zöger von dem Verfahren nach Ziffer 5.2 bis 5.5 absehen.

5.2    clever+zöger prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere auf Vergütung, Mehraufwände und Termine haben wird. Erkennt clever+zöger, dass die zu erbringenden Leistungen als Folge der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt clever+zöger dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt clever+zöger die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. Bis dahin angefallene Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

5.3    Nach Prüfung des Änderungswunsches wird clever+zöger dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4    Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags von clever+zöger für die Umsetzung des Änderungswunsches einschließlich der daraus folgenden neuen Termine unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.5    Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der aktuell geltenden Preistagestabelle Vergütung von clever+zöger berechnet.

5.6    Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Ziffer 5.2 nicht einverstanden ist.

5.7    clever+zöger ist stets berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von clever+zöger für den Kunden zumutbar ist.

6.    Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1    Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen clever+zöger unverzüglich mitzuteilen.

6.2    Der Kunde hat clever+zöger bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von etwaig erforderlichen Informationen, Bild-, Ton-, Text- oder sonstigem Datenmaterial in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format sowie von Hard- und Software im erforderlichen Umfang. Zudem stellt der Kunde in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

6.3    Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde räumt clever+zöger auf seine Kosten die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte ein.

6.4    Darüber hinaus gewährleistet der Kunde gegenüber clever+zöger im erforderlichen Umfang und auf eigene Kosten den uneingeschränkten tatsächlichen und/oder Fernzugang (remote access) zu den Räumlichkeiten bzw. Systemen des Kunden und den für clever+zöger notwendigen Bereichen zu jeder Tages- und Nachtzeit. Einzelheiten hierzu ergeben sich gegebenenfalls aus dem Angebot bzw. der von den Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibung.

6.5    Der Kunde gewährleistet gegenüber clever+zöger, dass von clever+zöger nicht ausdrücklich autorisierte Personen keinen Zugang zu den in Ziffer 6.4 genannten Räumlichkeiten bzw. Systemen und Bereichen von clever+zöger haben. Die Bedienung von bzw. Eingriffe in durch clever+zöger gelieferte oder betreute Software, Hardware, etc. durch nicht von clever+zöger ausdrücklich autorisierte Personen ist/ sind unzulässig.

6.6    Die vertraglich geschuldeten Mitwirkungshandlungen sind Hauptpflichten des Kunden, die der Kunde auf eigene Kosten vornimmt. Kommt der Kunde mit seinen Mitwirkungshandlungen in Verzug, so ist ein Verzug von clever+zöger ausgeschlossen, soweit dieser auf der unterlassenen Mitwirkungshandlung beruht. Die Geltendmachung von verzugsbedingten Schadensersatzansprüchen (z. Vorhaltekosten für Hosting der Webseite) bleibt vorbehalten.

7.    Abnahme

7.1     clever+zöger wird dem Kunden die Leistungserbringung schriftlich oder in Textform mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Werkleistung unverzüglich nach der Mitteilung abzunehmen. Versäumt der Kunde die Abnahme, setzt clever+zöger dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme. Verstreicht diese Frist, gilt die Werkleistung als abgenommen.

7.2    Unabhängig von Ziffer 7.1 erfolgt die Abnahme durch den Kunden spätestens mit dem produktiven Einsatz der Leistung.

8.    Höhere Gewalt

8.1     Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, die clever+zöger nicht zu vertreten hat oder durch die clever+zöger die Erbringung der Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, z. B. Streik, rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote, und Energie- und Rohstoffmangel.

8.2    Im Falle eines Umstands gem. Ziffer 8.1 verlängert sich, wenn clever+zöger an der Erfüllung ihrer Verpflichtung behindert wird, die Leistungsfrist für einen angemessenen Zeitraum. Sofern der Umstand länger als 6 Monate dauert, wird clever+zöger von der Leistungspflicht frei.

8.3    Wird clever+zöger von der Leistungspflicht frei, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind in den Grenzen der Ziffer 13 ausgeschlossen.

9.    Vergütung

9.1    Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen hat der Kunde die Leistungen von clever+zöger nach Zeitaufwand zu vergüten. clever+zöger wird diese Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen in Schrift- oder Textform sind für die Vergütung des Zeitaufwandes die jeweils gültigen Vergütungssätze von clever+zöger maßgeblich.

9.2    Der Kunde trägt gegen Vorlage entsprechender Nachweise durch clever+zöger sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und hat clever+zöger von vertragsgemäß anfallenden Entgeltforderungen Dritter freizustellen. Reisekosten sind vom Kunden nur zu ersetzen, wenn der Anreiseweg vom Sitz von clever+zöger mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die vertragsgemäße Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, ist clever+zöger berechtigt, eine Handling Fee in Höhe von 15% erheben.

9.3    Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von clever+zöger getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten.

9.4    Kündigt der Kunde den Vertrag vor Vollendung, so ist clever+zöger berechtigt, die Vergütung für die bereits erbrachte Leistung zuzüglich 10 vom Hundert auf den noch nicht erbrachten Teil der entfallenden vereinbarten Vergütung zu verlangen.

9.5    Die Preise für die Leistungen von clever+zöger werden in Euro ausgewiesen und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.    Zahlungsbedingungen

10.1    Vorbehaltlich individueller Regelungen zwischen den Parteien bzw. eines anderweitig festgelegten Zahlungsziels werden die Rechnungen von clever+zöger sofort ab Rechnungsstellung (Datum der Rechnung) zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne Abzüge.

10.2    Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist clever+zöger berechtigt, weitere Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Kunde Zahlung geleistet hat. Weiterhin kann clever+zöger die Durchführung noch ausstehender Leistungen wahlweise davon abhängig machen, dass der Kunde die jeweils nächste ausstehende (Teil-)Zahlung in voller Höhe bevorschusst oder für die noch ausstehende Vergütung eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft auf erstes Anfordern einer europäischen Großbank bereitstellt.

10.3    Daneben ist clever+zöger im Fall des Verzugs des Kunden berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz geltend zu machen. clever+zöger ist darüber hinaus berechtigt aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen und/oder einen weiteren Schaden geltend zu machen.

10.4    clever+zöger ist berechtigt, pauschal für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 zu berechnen. Jede weitere Mahnung löst weitere Mahngebühren in Höhe von jeweils € 5,00 aus.

11.    Rechte bei Mängeln von Werkleistungen

11.1    clever+zöger führt sämtliche vom Kunden in Auftrag gegebene Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen aus.

11.2    clever+zöger gewährleistet, dass die Werkleistungen (z.B. Software, Hardware, Datenträgermaterial etc.) im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung frei von für clever+zöger erkennbaren Fehlern sind und dass gelieferte Software auf der vereinbarten Hardware lauffähig ist.

11.3    Der Kunde darf die Abnahme einer Werkleistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

11.4    Treten nach der Abnahme an den Werkleistungen Mängel auf, die im Verantwortungsbereich von clever+zöger liegen, wird clever+zöger unter der Voraussetzung, dass der Kunde das Vorliegen dieser Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt, und, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, in angemessener Zeit auf die Mängelanzeige

  • telefonischen Support zu den üblichen Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 8:30 bis 17:00 Uhr, Freitag 8:30 bis 16: Uhr) leisten,
  • für den Fall, dass der telefonische Support nicht zur Behebung der Mängel führt, Support per E-Mail oder Fernzugang leisten,
  • bzw. für den Fall, dass auch diese Form des Supports nicht zur Behebung der Mängel führt, notfalls vor Ort die Mängel beheben.

Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben von vorstehender Regelung unberührt.

11.5    Die Mängelrechte verjähren ein Jahr nach Abnahme der Werkleistungen.

11.6    Daneben scheiden Ansprüche des Kunden wegen Mängeln aus, wenn clever+zöger nachweist, dass die auftretenden Fehler auf eine unsachgemäße bzw. vertragswidrige Benutzung (Handling) der Werkleistungen durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter und/oder unautorisierte Dritte zurückgehen. Bei gelieferter Software gilt dies insbesondere dann, wenn die Mängel aus dem Umstand resultieren, dass diese in eine Software- bzw. Hardwareumgebung eingesetzt wird, die nicht den jeweiligen Vorgaben von clever+zöger im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht oder wenn die Mängel als Folge einer Installation, Veränderung und/oder Erweiterung durch den Kunden selbst auftreten.

12.    Rechte

12.1    clever+zöger stellt dem Kunden die Leistungen ausschließlich für in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Zwecke zur Verfügung. An Sachgegenständen (z. B. Hardware, Datenträgern, Dokumentationen etc.) verbleibt das Eigentum, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei clever+zöger.

12.2    Im Hinblick auf von clever+zöger erbrachte Leistungen, die durch eingetragene Rechte geschützt sind oder Urheberrechtsschutz genießen (z. B. Software etc.) räumt clever+zöger dem Kunden, sofern nichts anderes in Schriftform vereinbart ist, gegen vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, räumlich, zeitlich und inhaltlich auf die Zwecke des konkreten Projekts (gemäß Leistungsbeschreibung) beschränktes Nutzungsrecht ein. Der Kunde erhält insbesondere keine Vervielfältigungsrechte und Vermietungsrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen.

12.3    Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen, ist clever+zöger nicht verpflichtet, den Quellcode zu übergeben oder zu hinterlegen. Soweit eine Hinterlegung des Quellcodes vereinbart ist, trägt der Kunde die Kosten der Hinterlegung. §§ 69 d, e UrhG bleiben unberührt.

12.4    Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden Nutzung der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. clever+zöger kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

12.5    Vorbehaltlich der Regelungen gem. Ziffer 13 haftet clever+zöger für die Verletzung von Schutzrechten Dritter nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.5.1    clever+zöger kann auf ihre Kosten entweder die Leistungen so ändern oder ersetzen, dass die das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- oder Leistungsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen, oder den Kunden von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistellen.

12.5.2    Ist die Nacherfüllung seitens clever+zöger unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat clever+zöger das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurückzunehmen. clever+zöger hat dem Kunden dabei eine angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sei denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Ansprüche des Kunden, z. B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, bleiben unberührt.

12.5.3    Die Parteien werden sich unverzüglich wechselseitig über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Kunde wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder clever+zöger überlassen oder nur in Einvernehmen mit clever+zöger führen. clever+zöger erstattet dem Kunden notwenige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Kunden aus Rechtsgründen geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Ein Anspruch des Kunden auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten ist ausgeschlossen.

12.5.4    Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen clever+zöger ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch die Verletzung spezieller Vorgaben von clever+zöger, durch eine von clever+zöger nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von clever+zöger gelieferten Produkten oder Komponenten eingesetzt wird.

13.    Haftung

13.1    clever+zöger haftet unbeschränkt für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Arglist und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus einem Garantieversprechen, soweit bzgl. Letzterem nichts anderes geregelt ist.

13.2    Für einfache Fahrlässigkeit haftet clever+zöger – außer im Falle eines Anspruchs gem. Ziffer 13.1– nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der Auftragssumme für das konkrete Projekt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die nach Sinn und Zweck des konkreten Projekts dem Kunden gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.3    Eine Haftung von clever+zöger nach Ziffer 13.2 im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entfällt, soweit sich der Kunde mit der Bezahlung von Leistungen von clever+zöger in Verzug befindet.

13.4    Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Datenverlust, Datennetzausfälle, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Rahmen der Haftung nach Ziffer 13.2 ausgeschlossen, es sei denn, clever+zöger haftet gemäß Ziffer 13.1 unbeschränkt.

13.5    Eine weitergehende Haftung von clever+zöger als in diesen AGB ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Clever+zöger haftet – außer im Falle eines Anspruchs gem. Ziffer 13.1- insbesondere nicht für Schäden, die auf Programmierleistungen bzw. Programmen oder Hardware des Kunden oder von ihm beauftragten Dritten beruhen. clever+zöger haftet daneben nicht für Fehlbedienungen durch den Kunden wie auch nicht für Fehler oder fehlerhafte Abläufe auf Basis der Betriebssysteme und eingesetzten Programmier- und Systemumgebungen anderer Hersteller. Schließlich haftet clever+zöger nicht für den Verlust von Daten und/oder Programmen, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

13.6    Soweit die Haftung von clever+zöger nach Ziffern 13.2, 13.3, 13.4 und 13.5 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von clever+zöger.

14.    Abwerbungsverbot

14.1    Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von clever+zöger abzuwerben.

14.2   Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen verpflichtet sich der Kunde, eine in das billige Ermessen von clever+zöger der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

15.    Geheimhaltung, Presseerklärung, Datenschutz

15.1    Der Kunde verpflichtet sich alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm im Zusammenhang mit den auf Basis dieser AGB durchgeführten Projekten bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des entsprechenden Projekts bestehen. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Erfüllungsgehilfen (Mitarbeitern etc.) die gleiche Verpflichtung zur Geheimhaltung  entsprechend dieser Vereinbarung – auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeits- und Auftragsverhältnis – in Schriftform aufzuerlegen.

15.2   Diese Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auf:

15.2.1   die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie Absichten, Objekte, Planungen und internen Verhältnisse von clever+zöger

15.2.2   die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Daten der Angestellten, Kunden und Geschäftspartner von clever+zöger

15.2.3   Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

15.3    Die Verpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Äußerungen nicht nur gegenüber Fremden, sondern auch gegenüber Angehörigen im Sinne des § 11 StGB.

15.4    Die vorgenannten Pflichten gelten nicht für vertrauliche Informationen, die

  • dem Kunden bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung rechtmäßig bekannt waren,
  • allgemein bekannt waren oder werden, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat,
  • dem Kunden von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt und/oder überlassen wurden,
  • vom Kunden unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt worden sind,
  • aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass clever+zöger rechtzeitig vorher über die Offenbarung schriftlich informiert wurde oder
  • von clever+zöger zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

15.5    Sämtliche Unterlagen (Strategiepapiere, Briefingdokumente etc.) sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herauszugeben, soweit der Kunde kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

15.6    Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen der Kunde auf clever+zöger Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Zustimmung -–in Schrift- oder Textform zulässig.

15.7    Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, personenbezogene Daten nicht zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörigen Zweck zu verarbeiten, es sei denn, er ist durch das Recht der Union oder der Bundesrepublik Deutschland, hierzu verpflichtet. Nach Beendigung des Projekts, hat der Kunde die personenbezogenen Daten nach Wahl von clever+zöger zurückzugeben oder zu löschen, es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder der Bundesrepublik Deutschland  zur Speicherung der personenbezogenen Daten verpflichtet.

15.8    Soweit clever+zöger personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne des Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

15.9    Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 15.1 bis 15.7 verpflichtet sich der Kunde, eine in das billige Ermessen von clever+zöger der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

16.    Kündigung

16.1    Von der von den Parteien im Einzelfall vereinbarten Vertragslaufzeit unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung eines individuell geschlossenen Vertrages aus wichtigem Grund.

16.2    Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für clever+zöger liegt insbesondere dann vor, wenn:

16.2.1    der Kunde gegen seine Pflichten aus diesen AGB oder dem konkreten Vertrag verstößt und nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch clever+zöger Abhilfe schafft und für clever+zöger daher ein Festhalten an der Vereinbarung unzumutbar wird;

16.2.2    der Kunde mit einer bzw. mehreren Zahlungen mehr als 2 Monate in Verzug gerät;

16.2.3    der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt;

16.2.4    der Kunde die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt und der Antrag nicht innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung zurückgenommen wird, über das Ver­mö­gen des Kunden das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net oder seine Eröff­nung man­gels Masse abge­lehnt wird. Das außer­or­dent­li­che Kün­di­gungs­recht ent­fällt in die­sem Fall, wenn even­tu­ell noch aus­ste­hende Ver­gü­tungs­an­sprü­che gegen gegen den Kunden voll­stän­dig durch eine selbst­schuld­ne­ri­sche, unbe­dingte unbe­fris­tete Bank­bürg­schaft abge­si­chert sind.

16.3    Kündigt clever+zöger aus wichtigem Grund, entbindet dies den Kunden nicht von der Verpflichtung, den erbrachten Teil der Leistung  zu vergüten. Ziffer 9.4 gilt entsprechend. Etwaige Schadensersatzansprüche von clever+zöger bleiben unberührt.

17.    Abtretung, Zurückbehaltung, Aufrechnung, Nennung

17.1    Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

17.2    Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.  Gegen Ansprüche von clever+zöger kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

17.3    clever+zöger darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Clever+zöger darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. clever+zöger wird mit Logo und Verlinkung sowie Adresse an einer geeigneten Stelle des Internetauftritts des Kunden (z.B. unter dem Impressum) erwähnt und darf sich auch auf anderen Referenzobjekten angemessen darstellen.

18.    Schlussbestimmungen

18.1    Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

18.2    Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung sowie den AGB im Ganzen in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen sollten.

18.3    Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.4    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den hierunter geschlossenen Verträgen zwischen den Parteien ist der Sitz von clever+zöger.